Auszug aus dem Religionsunterricht meiner Schule

Thema: Die Ehe von evangelischen Christen

ZITAT ARBEITSBLATT:

„Das geltende Kirchenrecht definiert die Ehe als einen Vertrag: Darin gewähren sich die Partner ein lebenslanges, ausschließlich gegenseitiges Recht zur geschlechtlichen Vereinigung. Hauptzweck des Vertrages: Die Zeugung von Nachkommen.

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Offenkundige Ehebrecher aber kann die Kirche nicht zur Kommunion zulassen. Ausnahme: Beide verpflichten sich zur geschlechtlichen Enthaltsamkeit in der zweiten Ehe.“

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[Editorkommentar] Wenn sich die Partner in der zweiten Ehe zur geschlechtlichen Enthaltsamkeit verpflichten, wie kann dann diese Ehe einen Sinn machen, wenn der Hauptgrund der Ehe Fortpflanzung sein soll.

Und vor allem LEBEN WIR NICHT IM MITTELALTER!

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ZITAT Religionslehrer:

„Ehen berauben Menschen ihrer Freiheit und Ehen sind nur als geschützter Rahmen für Kinder geeignet. Aus Liebe sollte man niemals heiraten. Merkt euch das!“